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Wolf Kunik
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+49 177 749 1668

Angela Sihler
sihler@sihlerkunik.de
+49 177 36 26 391

DIE VEREDELER SIHLER&KUNIK AGB

§ 1 Allgemeines
Allgemeine Bedingungen für Urheberwerkverträge
zwischen SIHLER&KUNIK und Auftraggebern

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Agentur-Leistungen und Lieferungen für alle Gewerke von der Konzeption bis zu analogen und digitalen Umsetzung zwischen Angela Sihler & Wolf Kunik (nachstehend: „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber

(2) Entgegenstehende AGB des Auftraggebers entfalten keine Wirkung, es sei denn, die Auftragnehmerin hat diesen schriftlich zugestimmt.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Jeder der Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

(2) Alle Entwürfe, Konzepte, Designs, Fotos, Videos, Audios, Texte, Produktionen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(3) Die Auftragnehmer übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungs- rechte. Ebenso sind die Auftragnehmer damit einverstanden, dass der Auftraggeber seinerseits die Nutzungs- rechte an Dritte weitergibt.

(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen bzw. an Dritte über.

§ 3 Vergütung

(1)geistige und handwerkliche Leistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der vor Arbeitsbeginn schriftlich freigege- benden Kostenschätzung(en). Erfolgt keine schriftliche Beauftragung über Mail oder Post, wird durch den vom Auftraggeber begonnen Arbeitsbeginn das Angebot automatisch angenommen. Die Vergütung versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringen, sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

ANGELA SIHLER & WOLF KUNIK
0177-36 26 391 /// 01 77- 74 91 668 /// mail@sihlerkunik.de /// www.sihlerkunik.de


§ 4 Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung ist nach Beendigung der Tätigkeit fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rechnungstellung durch Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zahlbar.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf andere Zahlungsziele hinzuweisen, sollte es aus internen Gründen nicht möglich sein, binnen 3 Tagen zu zahlen.

(2) Bei komplexere Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, die Vergütung allmonatlich nach Aufwand berechnet, es sei denn im Angebot wird ein anderer Zahlungsplan vereinbart.

(2) Bei Zahlungsverzug können die Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewie- senen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 5 Sonderleistungen, Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

(1) Die Auftragnehmer sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmern entsprechende Vollmachten zu erteilen.

(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmern im Innenverhältnis von sämt- lichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrag ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

(4) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, Hostinggebühren und Lizenzgebühren für Websites und Templates sowie Aktualisierungen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(5) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 6 Eigentum, Rückgabepflicht

(1) An geistigen und handwerklichen Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

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§ 7 Herausgabe von Daten
(1) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

(2) Die Auftragnehmer haften außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§ 8 Korrektur, Produktionsüberwachung

(1) Vor der Ausführung der Vervielfältigung sind die Auftragnehmer vom Auftraggeber Korrekturmuster vorzulegen.

(2) Die Produktionsüberwachung durch die Auftragnehmer erfolgt im Rahmen der Vereinbarung.
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind die Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haften für Fehler nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Die Auftragnehmer verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und die ihr überlassenen Vorlagen, Muster, Layouts und sonstige Unterlagen sorgfältig zu behandeln.

(2) Beanstandungen gleich welcher Art sind vom Auftraggeber bei den Auftragnehmern innerhalb
von 10 Tagen nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

(3) Die Auftragnehmer haften für entstandene Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

(5) Sofern die Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen vergeben, sind die jeweiligen Auftragnehmer nicht ihre Erfüllungsgehilfen. Die Auftragnehmer haften insoweit nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(6) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmen die Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Die Auftragnehmer treten insoweit nur als Vermittler auf.

(7) Mit der Abnahme und Freigabe jedweder Produktion jedweden Gewerks durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung; eine Haftung der Auftragnehmer entfällt.

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(8) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten

haften die Auftragnehmer nicht.

(9) Es besteht vollumfänglicher Haftungssausschuss der Auftragnehmer bei Urheberrechtsverletzungen und anderen Rechtsfolgen betreffend aller Inhalte und Bestandteile für die Programmierung und das Design von Websites wie Fotos, Apps, interaktive Rechner, Videos, Grafiken, Tools, Applikationen und alle anderen not- wendigen Inhalte, die seitens des Auftraggebers den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt worden sind. Dasselbe gilt für Datenschutzbestimmungen, Cookie-Bestimmungen (laut EU-Recht 23), serverseitige oder tem- plateseitige Sicherheitsprobleme, Rechtsprobleme mit dem Kontaktformular, Einbindung von Google-Analyse- Tools oder Google-Schrift, fehlerhafte Formulierung des Disclaimers, mangelhaftes Impressum,

unvollständige Datenschutzerklärung. Dies gilt für alle Projektphasen beim Web Design und Web Programmie- rung von der Konzeptphase, über die Umsetzung bis hin zur Veröffentlichung und Betreuung der Seite durch die Auftragnehmer oder ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Vorlagen

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmer überlassenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftrag- geber die Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich erfolgen.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Auftragnehmer.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.


Frankfurt am Main, im Februar 2025